E-Card beim Wahlarzt
Wir ersuchen Sie zu Ihrem Termin die e-Card mitzubringen. Künftig ist diese auch beim Wahlarzt vorzuzeigen. Was bedeutet das für Sie als Patientin? Ihre e-Card ist Pflicht: Sie müssen Ihre e-Card in jeder Wahlarztordination vorweisen. Die Ordination ist wie bisher eine Wahlarztordination. Sie erhalten nach der Behandlung weiterhin eine Wahlarzt- Honorarnote , die Sie bei...