Wahlarzt

Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen und verrechne die erbrachte Leistung mit Ihnen privat. In den meisten Fällen wird ein Teil der Kosten von der Sozialversicherung rückerstattet bzw durch die private Zusatzversicherung abgedeckt. Gerne informieren wir sie vorab über die voraussichtlich entstehenden Untersuchungskosten.

Frauenärztin im Gespräch mit einer Patientin
Anmeldung
Untersuchungsraum
Foto Hebamme und Schwangere beim CTG
Untersuchung der kindlichen Herztöne
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