Oktober 2025

Wir ersuchen Sie zu Ihrem Termin die e-Card mitzubringen. Künftig ist diese auch beim Wahlarzt vorzuzeigen. Was bedeutet das für Sie als Patientin? Ihre e-Card ist Pflicht: Sie müssen Ihre e-Card in jeder Wahlarztordination vorweisen. Die Ordination ist wie bisher eine Wahlarztordination. Sie erhalten nach der Behandlung weiterhin eine Wahlarzt- Honorarnote , die Sie bei...

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