E-Card beim Wahlarzt

E-Card beim Wahlarzt

Wir ersuchen Sie zu Ihrem Termin die e-Card mitzubringen. Künftig ist diese auch beim Wahlarzt vorzuzeigen.

Was bedeutet das für Sie als Patientin?

Ihre e-Card ist Pflicht:
Sie müssen Ihre e-Card in jeder Wahlarztordination vorweisen.

Die Ordination ist wie bisher eine Wahlarztordination.
Sie erhalten nach der Behandlung weiterhin eine Wahlarzt- Honorarnote , die Sie bei Ihrer Sozialversicherung einreichen können, um einen Teil der Kosten zurückzuerhalten.


Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/E-card_(Chipkarte)



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