E-Card beim Wahlarzt
Wir ersuchen Sie zu Ihrem Termin die e-Card mitzubringen. Künftig ist diese auch beim Wahlarzt vorzuzeigen.
Was bedeutet das für Sie als Patientin?
Ihre e-Card ist Pflicht:
Sie müssen Ihre e-Card in jeder Wahlarztordination vorweisen.
Die Ordination ist wie bisher eine Wahlarztordination.
Sie erhalten nach der Behandlung weiterhin eine Wahlarzt- Honorarnote , die Sie bei Ihrer Sozialversicherung einreichen können, um einen Teil der Kosten zurückzuerhalten.
Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/E-card_(Chipkarte)